Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2009, S. 2433.
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 ein Gesetz gebilligt, das Minderjährigen den Besuch von Solarien verbietet.Seitdem 3. August 2009 ist das Strahlenschutzgesetz in Kraft und somit rechtskräftig für alle Sonnenstudios.Damit ist das Solarienverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren seit dem 4. August 2009 geltendes Recht.
Das Bundeskabinett hat am 6.7.2011 die entsprechende Verordnung UVSV mit den Änderungen des Bundesrates beschlossen. Am 25. Juli 2011 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung vom 20.7.2011 verkündet worden.
UV-Schutzverordnung ( UVSV ) [Update: Februar 2013]
Die Verordnung ist nun ohne Ausnahmen voll in Kraft. Anwesenheitspflicht für geschultes Fachpersonal ist erfofererlich. Die Ausnahmeregelung für den Betrieb von 2 Solarien unterscheidet sich nur dadurch, das während der Bestrahlung nicht zwingend Fachpersonal anwesend sein muss. Jedoch vor der Bestrahlung muss vom Peronal immer eine UV-Schutzbrille ausgehändigt und die Kontrolle zum NiSG durchgeführt werden. (§ 3.1)
WinSolar STREAM mit UVSV und NiSG Anforderungen
Unsere WinSolar Computersteuerungen unter Windows 7, enthalten neben vielen anderen Funktionen, alle gesetzlichen Anforderungen zur UVSV. Das Verfahren zur Hauttypen- Bestimmung, Dosierungsplan, sowie alle Überwachungs- Funktionen mit geforderten Datenschutz sind vorhanden. Die Dosierungen in Verbindung mit der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke der Solarien und den Nutzerdaten, werden vollautomatisch errechnet und zur Beratung angezeigt. Dadurch wird die Arbeit für das Personal und den Studiomanager erheblich vereinfacht. Alle notwendigen Nutzer- Daten und Dokumentationen hierzu werden vollautomatisch erstellt und gespeichert. Alle wichtigen Dokumente zur Erstberatung können ausgedruckt und vom Nutzer / Personal unterschrieben werden. Die notwendigen Daten zur Folgeberatung werden automatisch angezeigt. So wird das Personal immer automatisch informiert und kann jederzeit den Nutzer fachlich und kompetent beraten.
Kurze Übersicht hierzu:
Gesundheitsschutz in Solarien wird verbessert
Quelle: Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Nr. 091/11 Berlin, 06.07.2011
Der Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung wird verbessert. Ziel der Regelungen ist es, die von Solarien ausgehenden Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Für Betreiber von Solarien gelten künftig neue Qualitätsanforderungen. Damit sollen die erheblichen Risiken, die von UV-Strahlung ausgehen, minimiert werden. Seit 2009 ordnet die Internationale Organisation für Krebsforschung, eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), UV-Strahlung in die höchste Krebsrisikogruppe ein. Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs besteht hier besonderer Handlungsbedarf. Für Jugendliche gilt bereits seit Anfang August 2009 ein Nutzungsverbot von Solarien.
Es werden Sicherheitsanforderungen wie z.B. das Einhalten von Mindestabständen, die Ausstattung mit einer Notabschaltung sowie das Bereithalten von UV-Schutzbrillen und ein Grenzwert eingeführt, der die maximale Bestrahlungsstärke aller Solarien im Einklang mit europäischem Recht beschränkt. Bereits seit 2007 dürfen Neugeräte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie diese Anforderungen an die Produktsicherheit einhalten. Überprüfungen haben ergeben, dass Sonnenstudios ihre Kundinnen und Kunden teilweise mit einem Maß bestrahlen, das der dreifachen Stärke der Mittagssonne am Äquator entspricht. Zukünftig muss qualifiziertes Personal in den Sonnenstudios anwesend sein. Zudem werden die Betreiber ihren Kunden eine Beratung und Empfehlungen zu der maximalen Bestrahlungsdauer und -stärke anbieten müssen.
Der Bundesrat hatte der UV-Schutz-Verordnung mit einigen Konkretisierungen zum Vollzug zugestimmt. Dazu gehört auch, dass die Schulungsträger, die mit der Ausbildung des Personals betraut sind, statt einer staatlichen Zulassung durch eine Behörde eine Akkreditierung benötigen. Die Verordnung ist voll in Kraft.
Quelle: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/47575.php